Kehrtermin-Erinnerungsservice
Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice verpassen Sie keinen Kehrtermin mehr. Lassen Sie sich bequem per E-Mail und/oder SMS an Ihre nächsten Kehrtermine zwei Tage vorher erinnern. Melden Sie sich gleich an und bleiben Sie immer informiert, um Komfort und Sicherheit für Ihr Zuhause zu gewährleisten.
Welche Kehrintervalle sind bei Rauchfängen zu beachten?
(1) Die der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer vorbehaltene Überprüfung und Kehrung von Abgasanlagen und fest verlegten Verbindungsstücken (Poterien) hat in folgenden regelmäßigen Zeitabständen zu erfolgen:
(2) Werden Feuerungsanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und 2 auch außerhalb der Heizperiode beheizt, hat eine zusätzliche Überprüfung und/oder Kehrung in diesem Zeitraum zu erfolgen.
(3) Die der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer zur Überprüfung und/oder Kehrung vorbehaltenen Kehrgegenstände sind von dieser oder diesem im Zuge der gesetzlichen Überprüfung und/oder Kehrung auch auf ihre Brandsicherheit zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben, Umwelt und Gesundheit zu überprüfen.
(4) Bei Kehrobjekten, die ausschließlich im Zeitraum von 1. Mai bis 30. September bewohnt und beheizt werden (Ferienhäuser), hat die Überprüfung und/oder Kehrung von Abgasanlagen und fest verlegten Verbindungsstücken (Poterie) gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 einmal im Jahr, bei Abgasanlagen und fest verlegten Verbindungsstücken (Poterie) gemäß Abs. 1 Z 3 einmal alle zwei Jahre zu erfolgen.
(5) Feuerungsanlagen, welche voraussichtlich länger als ein Jahr unbenützt sind, unterliegen nicht der Überprüfungs- und/oder Kehrpflicht. Die Nichtbenützung überprüfungs- und/oder kehrpflichtiger Feuerungsanlagen ist von der oder dem Verfügungsberechtigten der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer und der Eigentümerin oder dem Eigentümer schriftlich anzuzeigen. Wird eine überprüfungs- und/oder kehrpflichtige Feuerungsanlage wiederbenützt, ist dies von der oder dem Verfügungsberechtigten der Rauchfangkehrerin oder dem Rauchfangkehrer und der Eigentümerin oder dem Eigentümer ebenso schriftlich anzuzeigen. Vor der Wiederbenützung der Feuerungsanlage ist jedenfalls eine Funktionsprüfung durch die Rauchfangkehrerin oder den Rauchfangkehrer durchzuführen.
Der Rauchfangkehrerbetrieb ist in Neudörfl ein breit aufgestelltes Familienunternehmen. Als kompetenter Allrounder bieten wir Ihnen viele unterschiedliche Leistungen von Rauchfangkehren über Abgasmessung, Lüftungs- und PV-Anlagenreinigung aus einer Hand.
Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrerbetrieb
Innungsmeister Stellvertreter Mst. Roland Grieer